Der Winter hat zwar erst Einzug gehalten, doch der Handel denkt schon an die Frühlingssaison. Wo Lager voll sind und Regale überquellen, da winken jetzt saftige Rabatte. Mit diesen Tipps gehst Du 2017 erfolgreich auf WSV Schnäppchenjagd.
Der Winterschlussverkauf und das Wettbewerbsgesetz
Bis 2004 erlaubte das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb starke Preissenkungen nur zu bestimmten Zeiten. Der Handel griff daher jedes Jahr Ende Januar zum Rotstift und reduzierte Saisonwaren um bis zu 70 %. Seit der Reform des Wettbewerbsrechts ist es jedoch erlaubt, jederzeit starke Rabatte zu gewähren. Dennoch hat sich die Tradition des Winterschlussverkaufs (WSV) vor allem im Handel mit Saisonwaren bis heute gehalten. Dabei beginnt der WSV in so manchem Geschäft inzwischen schon direkt nach Neujahr und endet in der Regel Mitte Februar. So bleiben Dir immerhin bis zu sechs Wochen für Deine Schnäppchenjagd. In diesem Jahr fällt der Wintereinbruch sogar direkt mit dem WSV zusammen. Beste Bedingungen, um sich jetzt noch mit passender Winterkleidung einzudecken.
So sicherst Du Dir die günstigsten Preise im WSV
Na klar, bei Preisreduzierung von bis zu 70 % kommst Du vielleicht auch ins Grübeln, ob hier nicht doch ein Lockvogelangebot gemacht wird? Dagegen spricht die Gesetzesgrundlage, dass ein Angebotsprodukt mindestens zwei Verkaufstage vorrätig sein muss. Ist das nicht der Fall, kannst Du die Nachlieferung des Produkts zum beworbenen Preis verlangen. Mondpreise sind hingegen nicht so einfach zu entlarven, denn der Ausgangspreis kann natürlich vom Händler vorher bewusst erhöht worden sein. Doch dank Smartphone & Co. kannst Du den Preis für das vermeintliche Mondpreis-Produkt gleich direkt im Geschäft bequem recherchieren. Ist dessen unverbindliche Preisempfehlung im Internet deutlich günstiger, dann hast Du den Mondpreis erfolgreich enttarnt.
Vorsicht bei Umtausch & Reklamation
Der Umtausch von Waren ist zwar generell eine Frage der Kulanz des einzelnen Händlers. Doch auch wenn der Händler Dir schon als besonders kulant bekannt ist, kannst Du nicht darauf hoffen, dass dieser auch dem Umtausch von bereits reduzierter Ware zustimmt. Das gilt vor allem für die Zeit des WSV, denn die Händler wollen jetzt nur eines: ihre Lager räumen. Ein Umtausch steht Dir von Gesetzeswegen (Gewährleistung) nur dann zu, wenn Du auch einen Mangel an der Ware feststellen kannst. Wurde der Artikel jedoch aufgrund des angegebenen Mangels schon reduziert, dann ist der Händler verpflichtet, diesen wieder zurückzunehmen.
Natürlich gelten unsere Schnäppchentipps das ganze Jahr hindurch, denn Schnäppchenzeit ist eigentlich immer!